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Beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigungen von Übersetzungen werden für amtliche Zwecke im In- und Ausland benötigt. Fast immer wenn ein Scheidungsurteil, eine Geburtsurkunde, Handelsregisterauszüge,
Gesellschaftsverträge oder Bilanzen übersetzt werden, müssen diese auch vom Übersetzer beglaubigt werden. Eine beglaubigte Übersetzung wird im geschäftlichen Bereich z.B. für Neugründungen von Filialen
oder Firmenübernahmen benötigt. Im privaten Bereich werden so z.B. die für eine Heirat benötigten Dokumente amtlich anerkannt.
In der Beglaubigung bestätigt der beeidigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer die Richtigkeit der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und meist einem (oft
runden) Stempel.
Bei Vorlage im Ausland muß die Beglaubigung des Übersetzers häufig noch von einem Notar beurkundet und dann dessen Beurkundung vom Landgericht (Präsident des Landgerichtes) legalisiert
werden (Apostille). Auch dieser Service wird von uns angeboten.
Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nur von Übersetzern angefertigt werden, die von den jeweiligen Landgerichten hierzu bestellt, ermächtigt, beeidigt bzw. vereidigt sind.
Diese Beeidigung kann in der Regel nur von Übersetzern beantragt werden, die für die jeweilige Sprache eine staatliche Prüfung als Übersetzer abgelegt haben oder an einer Hochschule
Übersetzungswissenschaften (Diplom-Übersetzer) studiert haben.
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